Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Ferienwohnungen Möwennest


1. Allgemeines


1.1.

Kurbeitrag

Das Nordseebad Norddeich erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung, Erweiterungen und Verbesserungen seiner Einrichtungen einen Kurbeitrag. Er ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.



Der Kurbeitrag  wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen.
Er beträgt pro Tag und Person:
In der Hauptsaison vom 15.03. bis 31.10. Erwachsene (ab 16 Jahren) 2,50 Euro
In der übrigen Zeit vom 01.01. bis 14.03. sowie
vom 01.11. bis 31.12. Erwachsene (ab 16 Jahren) 1,20 Euro
Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind vom Kurbeitrag befreit.
Bei mehrmaligem Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres kann eine Jahreskurkarte gelöst werden.
Jeder Kurgast ist innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft durch den Gastgeber in der Kurverwaltung anzumelden. Der Gast ist verpflichtet den Kurbeitrag direkt an den Vermieter zu zahlen. Gast und Gastgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages. Einzelheiten regelt die alleinverbindliche Kurbeitragssatzung.

1.2.

Ihr Mietvertrag, Rechte und Pflichten

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung des Ferienquartiers nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermietungsbetrieb akzeptierte Buchung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag).


Wie alle Verträge kann dieser nur im Einverständnis beider Parteien wieder gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag folgende Rechte und Pflichten:

2. Weiterführendes


2.1.

Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung/Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

Ausnahmen greifen nur in besonderen Fällen


2.2.

Der zwischen dem Gast und Vermieter geschlossene Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung.


2.3.

Der Vermieter ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm die zugesagte Wohnung für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.


2.4.

Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Siehe Punkt 2.13


2.5.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.


2.6.

An- und Abreistag gelten bei der Berechnung als ein Tag. Am Anreistag steht dem Gast in der Regel die Wohnung ab

15:00 Uhr* zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10:00 Uhr geräumt sein. Absprachen sind möglich.

*Bitte klären Sie Ihre An / Abreise mit unserer Verwaltung, FS - Vermietungsservice Sarah Zengin, Hollweg 20,  26506 Norden Niedersachsen Tel.: 0170 9420989.


2.7.

Die Ferienwohnung darf nur von der bestätigen Zahl an Personen benutzt werden, der Mieter trägt für alle Personen die Verantwortung.


2.8.

Das Rauchen ist in all unseren Ferienobjekten strengstens untersagt!


2.9.

Die Ferienwohnungen werden in einem sauberen Zustand mit komplettem Inventar übergeben. Der Mieter verpflichtet sich das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Er übernimmt die Haftung für seine Kinder. Eventuelle Mängel sind am Anreisetag sofort zu reklamieren (siehe 2.15).


2.10.

Bei Mietende übergibt der Mieter die Wohnung in einwandfreiem und besenreinem Zustand.


2.11.

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich ohne besondere Genehmigung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von € 150,00 erhoben.


2.12.

Anstößiges und ruhe störendes Verhalten kann / wird zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche an den Mieter entstehen in diesem Falle nicht.


2.13.

Die Bearbeitungsgebühr bei Stornierung beträgt € 50,00.-.

Zahlungsbedingungen / Stornogebühren / An- und Abreise
25% Anzahlung innerhalb 10 Tagen -  Restzahlung von 75%   21 Tage vor Reiseantritt.
Stornogebühren:
20%   von Gesamtsumme          sofort nach Buchung
30%   von Gesamtsumme          30 Tage vor dem Anreisetag
80%   von Gesamtsumme          15 Tage vor dem Anreisetag

100% von Gesamtsumme          14 Tage vor dem Anreisetag


2.13.1.

Annullierung der Buchungsbestätigung

Bei dem starken Aufkommen von Buchungsanfragen, kann auch dem Vermieter, bzw. der Vermittlung ein Fehler unterlaufen.

Grundsätzlich sind wir sehr bemüht, dass ein Widerruf der Buchungsbestätigung nicht vorkommt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Bestätigte Vermietung nicht durchgeführt werden kann und weder ein Mietvertrag unterzeichnet wurde, noch eine Anzahlung geflossen ist, so ist der Vermieter berechtigt die Buchungsbestätigung innerhalb von einer Kalenderwoche zurückzuziehen. Natürlich sind wir i.d.F. bemüht dem Mieter eine adequate Alternative zu stellen.


2.13.2.

Höhere Gewalt

Sollte die Vermietung zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Vermieter auf Grund höherer Gewalt (Schaden durch..., etc.)

nicht möglich sein, so versucht der Vermieter eine Alternative zu stellen. Diese kann in Form von Erstattung der geleisteten Zahlungen oder auch eine alternative Unterbringung in einer anderen Ferienwohnung / Zimmer sein.

 

2.13.3.

Coronasonderregel

Selbstverständlich entstehen Ihnen keine Stornierungskosten wenn am Anreisetag eine Anreise durch behördlichen Erlass nicht möglich ist.


Die kostenfreie Stornierung ist im Individualreiserecht nur dann möglich, wenn am Anreisetag dieses durch behördlichen / staatlichen Erlass nicht möglich ist. Bei Stornierungen vor dem Anreisetag gelten die unter Punkt 2.13 aufgeführten Bedingungen. D.h. der Mieter kann nur in dem o.g. Fall ohne Gebühren / Kosten stornieren.


2.14.

Die von uns angegebenen Preise, schriftlich, mündlich, in Anzeigen, usw. beziehen sich auf den Gesammtpreis (inkl. aller Kosten f.d. Wohnung und exkl. der Kurtaxe) der Wohnung, d.h. Energie-, Wasser-, Müll-, Servicekosten, Bettwäsche sind im Preis enthalten. Zusätzliche Sachleistungen wie z.B. Handtücher, Geschirrtücher, Mietwagen, Leihfahrrad usw. sind nicht im Preis enthalten, können aber gegen Aufpreis ggf. nach Wunsch und Absprache dazu gebucht werden.


2.14.1.

Internet, TV, Satellitenempfang

Das zur Verfügung gestellte Internet, TV, Satellitenempfang ist eine kostenfreie Serviceleistung, welche sich nicht im Mietpreis addiert. Für Ausfälle und Funktionsstörungen seitens des Anbieters ist der Vermieter nicht haftbar oder verantwortlich.

Für das Aufrufen, Nutzen, Bestellen, Downloaden kostenpflichtiger Inhalte / Bestellungen o.ä., sowie strafbarer Inhalte seitens des Mieter, ist der Mieter haftbar. Im Fall der Nutzung strafbarer Inhalte und o.g. Handlungen, leiten wir die entsprechenden Daten an die Staatsanwaltschaft Aurich.


2.15.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Ihm auffallenden Schäden / Unregelmäßigkeiten innerhalb der Wohnung in einem Zeitraum nach Schlüsselübergabe von drei Stunden, der Verwaltung FS - Vermietungsservice Zengin, Hollweg 20,  26506 Norden Niedersachsen Tel.: 0170 9420989.  zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gehen wir umfänglich davon aus, dass die Wohnung sich in einem korrekten und schadensfreien Zustand befindet.


2.16.

Die Nutzung der Zuwegung, der Treppe zum zweiten Schlafzimmer im Dachgeschoss / Spitzboden (gem. der damaligen Bauweise übliche Raumspartreppe) sowie der Park / Stellflächen für die KFZ (Möwenweg 2 + Möwenweg 2b in 26506 Norden) erfolgt auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt für Schäden keine Haftung.


2.16.1

Haftung:
Es gilt das Recht der Mündigkeit, Definition gemäß § 2 BGB.
Der Vermieter kommt für eine durch den Mieter / Gäste verursachten Schaden / Selbstschädigung nicht auf.
Für Schäden durch den Mieter / Gäste ist der Mieter haftbar.
Es gelten die AGB der Ferienwohnung Möwennest (Familie Jung)
 


2.17.

Reise-Rücktrittskosten Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse Ihre Reise nach Norden-Norddeich nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihre Reisekosten.


Eine Versicherung kann in jedem Reisbüro abgeschlossen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit direkt bei der Kurverwaltung von Norden/Norddeich anzufordern.

2.18.
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, wenn bei höherer Gewalt oder aus organisatorischen Gründen beim Vermieter eine Umbuchung erforderlich wird, ihm eine gleichwertige Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird.


2.19.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erklärt sich der Mieter mit unseren AGB einverstanden.


2.20.

Gerichtsstand Amtsgericht Norden,  Norddeicher Str. 1, 26506 Norden.


Norden, 04.11.2020

Share by: