Saisonpreise 2025 - 2025
Die Preise berechnen sich für je 2 Personen, inkl. Bettwäsche und Servicekosten. Wenn Sie mit 3 oder 4 Personen anreisen möchten, beachten Sie bitte das Feld "Zusätzliche Kosten".
08. Jan. bis 15. März 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
340,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 80,00 €
15. März bis 24. April 2024
3 Nächte - 22.03. bis 07.04.
5 Ü Mindestaufenthalt
500,00 € für 5 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 85,00 €
07. April bis 08. Mai 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
340,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 80,00 €
08. Mai bis 12. Mai 2024
4 Nächte Mindestaufenthalt
445,00 € für 4 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 85,00 €
12. Mai bis 05. Juli 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
351,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 82,00 €
05. Juli bis 08. September 2024
7 Nächte Mindestaufenthalt
700,00 € für 7 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 85,00 €
08. Sep. bis 03. Oktober 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
351,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 82,00 €
03.Oktober bis 03.November 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
360,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 85,00 €
03. November bis 24. Dez. 2024
3 Nächte Mindestaufenthalt
340,00 € für 3 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 80,00 €
23. Dez. 2024 bis 08. Januar 2025
5 Nächte Mindestaufenthalt
525,00 € für 5 Nächte
Jede Weitere Nacht
ab 85,00 €
Urlaub von Anfang an. Unser Möwennest wird immer mit frischer Bettwäsche vermietet (*je 12,50 € p. Pers. - mehr dazu unter "Zusätzliche Kosten") natürlich sind dann die Betten auch schon komplett bezogen wenn Sie anreisen, so fängt Ihr Urlaub richtig gut an.
*Die Bettwäsche 12,50 € p.P. ist im Basispreis bereits enthalten.
Die Ausgewiesenen Preise beziehen sich auf 2 Personen. Jede weitere Person wird mit 8,50 € pro Nacht berechnet.
Urlaub von Anfang an, unser Möwennest wird immer mit frischer Bettwäsche vermietet, je 12,50 € pro Person. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten im Basispreis (erste Nacht) zugerechnet werden.
Die Servicekosten und Steuern sind in den Preisen der ersten Nacht ebenfalls enthalten.
Beispiel 2 Personen:
Whg. p. Nacht: 80,00€
Servicekosten: 80,00 €
Bettwäsche: 25,00 €
Erste Nacht = 185,00 € Basispreis
Zweite Nacht = 265,00 €
Dritte Nacht = 345,00 €
Die Kurtaxe wird bei unserer Verwaltung vor Ort bezahlt.
Kurtaxe in Norddeich
Wenn Sie Ihren Urlaub in Norddeich verbringen, werden Sie unweigerlich auch eine Kurtaxe zahlen müssen. Dies wird von vielen als lästige Zusatzzahlung empfinden, wo doch der Urlaub selbst schon teuer genug ist. Dabei hat die Kurtaxe durchaus ihre Berechtigung und sollte von jenen, die die Schönheit und Vielfältigkeit dieser Region zu schätzen wissen, als notwendiger Finanzierungsbeitrag angesehen werden.
Wozu eine Kurtaxe zahlen?
Als Gast in einem Feriengebiet haben Sie gewisse Ansprüche. Sie wünschen sich, dass die touristische Infrastruktur möglichst lückenlos sind, Sie alle Informationen und Tipps aktuell, umfassend und möglichst auch kostenfrei erhalten und Ihnen darüber hinaus auch ein vielseitiges Kultur- und Freizeitangebot zur Verfügung steht. Öffentliche kostenlose Konzerte im Kurpark, Wattwanderungen, kostenfreie Veranstaltungen für Kinder etc. gehören dazu. Ebenso wie die vielen Helfer, die dazu beitragen, dass Ihr Urlaub ein unvergessliches Erlebnis wird. Obendrein wünschen Sie sich sicher, dass die
Anlagen gepflegt und in einem guten Zustand sind. All dies wird durch die Zahlung der Kurtaxe gewährleistet. Ohne diese wäre Norddeich – wie jeder andere beliebte Ferienort auch – nicht der Ort, den Sie so lieben.
Informationen zur Kurtaxe
Die Kurtaxe muss jeder Zahlen, der sich in Norddeich aufhält, seinen Erstwohnsitz jedoch nicht dort hat.
In der Regel wird die Kurtaxe direkt über Ihren Vermieter oder Reiseveranstalter erhoben. In manchen Fällen ist sie bei der Kurverwaltung direkt zu bezahlen. Sie erhalten als Beleg Ihre Kurkarte, die auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen ist.
Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach dem Alter des Gastes. Zurzeit zahlen Erwachsene ab 14 Jahren 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison, 1,80 € in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche bis 13 Jahre müssen keinen Kurbeitrag leisten. Für Dauergäste gibt es zudem die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben, sprechen Sie hierfür unseren Tourismusservice Norddeich an. Kranke, Schwerbehinderte und Begleitpersonen Schwerbehinderter sowie Wehrdienstleistende sind vom Beitrag befreit. Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderfälle, bei denen ebenfalls kein Kurbeitrag zu leisten ist. Details können bei der Kurverwaltung erfragt werden.
Übrigens: Auch wenn jemand ausdrücklich betont, das Angebot der Kurverwaltung nicht zu nutzen, ist der Kurbeitrag zu entrichten, es sei denn, der Betreffende ist bettlägerig erkrankt.
Die Kurtaxe – historischer Hintergrund
Die Kurtaxe, in manchen Regionen auch Ortstaxe, Gästetaxe, Nächtigungstaxe, Beherbergungstaxe, Aufenthaltsabgabe, Kurabgabe oder Kurbeitrag genannt, wurde erstmals 1507 in Baden-Baden erhoben, das aufgrund seiner Thermalquellen seit 1306 das Baderecht genoss. Mit Aufkommen des Fremdenverkehrs und der steigenden Tourismusaktivitäten in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde diese Abgabe zunehmend auch in anderen beliebten Ferienorten erhoben und stellt heute einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Aktivitäten der Fremdenverkehrsaktivitäten bei.